§ 1 Beiträge
Laut § 9 Abs. 1 der Satzung sind jährliche Beiträge zu zahlen.
Die Beiträge betragen mindestens für
ordentliche und außerordentliche Mitglieder                                      30,- Euro
Ehegatten eines Mitgliedes,Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende   15,- Euro
Fördernde Mitglieder                                                                   300,- Euro
Ein höherer Beitrag kann bei Eintritt, bzw. eine Änderung der Höhe für das Folgejahr
bis zum 31. Oktober der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.Ehrenmitglieder sind laut
§ 3 Abs. 3 von der Zahlung des Beitrages befreit.
 
§ 2 Ausnahmen
Laut § 9 Abs. 2 kann der Vorstand in Einzelfällen Sonderregelungen treffen.
 
§ 3 Beitragsjahr
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Im Eintrittsjahr muss bei Eintritt vor dem 30.6.
der ganze, danach der halbe Beitrag gezahlt werden.
 
§ 4 Nachweise für Ermäßigungen, Stichtagregelung
Die Ermäßigungen gelten, wenn die Ermäßigungen am 2.1. des Jahres gültig sind.
Kinder und Ehegatten eines anderen Mitgliedes müssen den Nachweis beim Eintritt
erbringen. Schüler, Studenten und Auszubildende müssen unaufgefordert bis zum
10.1. bei der Geschäftsstelle ihre Ermäßigung nachweisen.
 
§ 5 Aufnahmegebühr
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
 
§ 6 Zahlungsfristen
1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.6. zu zahlen, bei Neueintritt nach dem 31.5.
    innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Eintrittsmonat.
2. Bei Nichteingang des Mitgliedsbeitrag innerhalb dieser Zeit erfolgt die erste
    Mahnung in Form einer Erinnerung.
3. Ist die im Abs. 1 gesetzten Frist nicht eingehalten, so kann das Mitglied bis zur
   Zahlung von Leistungen des Vereins ausgeschlossen werden.
 
§ 7 Zahlungsweise
Der jährliche Beitrag kann per Bankeinzug gezahlt werden, sofern das Mitglied
demVerein eine Einzugsermächtigung erteilt hat.Wenn keine Einzugsermächtigung
vorliegt,ist der Beitrag auf das Vereinskonto 8012007 bei der Förde Sparkasse
(BLZ 210 501 70)zu überweisen. Barzahlungen an den Verein sind aus organisa-
torischen Gründen nicht möglich.
 
Anmerkung:
Sämtliche Funktionen, Ämter - und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral
zu verstehen.
 
 
Stand: Mai 2008